Grundlagen Betriebsverfassungsrecht Teil 2
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Der § 87 ist das Herz des Betriebsverfassungsgesetzes, da er den Betriebsräten nicht nur ein Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten einräumt. Er ermöglicht den Betriebsräten auch aktiv zu werden und den Arbeitgeber zu Verhandlungen aufzufordern, also von ihrem Initiativrecht Gebrauch zu machen.
In diesem Seminar lernen Sie, was Mitbestimmung bedeutet, wie Sie von Ihrem Initiativrecht Gebrauch machen und mit dem Arbeitgeber in Verhandlung treten können.
Wichtige Inhalte des Seminars sind:
- Die Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung
- Das Initiativrecht des Betriebsrates
- Ideen entwickeln mit externen Sachverständigen
- Aufbau und Abschluss einer Betriebsvereinbarung
- Das Einigungsstellenverfahren
Das Seminar auf einen Blick
- Datum & Dauer:
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Montag, 13.03.2023 - Freitag, 17.03.2023
Anmeldeschluss: 10.02.2023
- Veranstaltungsort:
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- Microsoft Teams (online)
- Freistellung nach:
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- § 37 Abs. 6 BetrVG
- Referenten:
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- Petra Kolberg
- Kategorie:
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- Betriebsverfassungsrecht - Teil 2
- Veranstaltungsgebühr:
- 920,00 €
- Anmeldung:
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