Teilnahmebedingungen

Nachdem Sie einen Beschluss nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz für die Entsendung der Betriebsratsmitglieder zu unserem Seminar gefasst haben, melden Sie sich bei uns verbindlich an.

Wir bestätigen Ihre Anmeldung und schicken Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung für die Seminargebühr und eine separate Kostenübernahmeerklärung für die Tagungspauschale und ggf. die Übernachtungskosten des Hotels. Eine Teilnahme an dem Seminar ist nur in Verbindung mit der Buchung der Tagungspauschale des Hotels möglich. Wir haben für Sie bis 30 Tage vor Seminarbeginn ein Abruferkontingent für Hotelzimmer in dem Hotel reserviert. Sollten Sie also am Seminarort übernachten wollen, teilen Sie es uns bitte entsprechend rechtzeitig mit, damit für Sie ein Zimmer im Hotel bereit gestellt werden kann.

Bitten Sie Ihren Arbeitgeber beide Kostenübernahmeerklärungen innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch 5 Wochen vor Seminarbeginn, unterschrieben an uns (Kostenübernahmeerklärung für die Seminargebühren) und an das Hotel (Kostenübernahmeerklärung für die Tagungspauschale und ggf. Übernachtung) zu schicken.

Sollten Sie sich erst kurzfristig für die Teilnahme an unserem Seminar entschieden haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir wissen, wie wichtig gute Schulungen für Betriebsräte sind und werden versuchen, eine kurzfristige Teilnahme für Sie zu organisieren.

Liegen beide Kostenübernahmeerklärungen vor, können Sie sich auf die Teilnahme an unserem Seminar freuen. Gibt es Probleme bei der Kostenübernahmeerklärung, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.